Die Fristen laufen.
Regulatorischer Zeitstrahl
Von der Stockholm-Konvention bis zum vollständigen EU-Verbot – die Regulierung von PFAS in Löschmitteln verschärft sich schrittweise.
2009
PFOS-Verbot (Stockholm-Konvention)
Perfluoroctansulfonsäure wird als persistenter organischer Schadstoff (POP) gelistet. Erste langkettige PFAS werden in der EU verboten.
✓ In Kraft
2020
PFOA in POP-Verordnung aufgenommen
Perfluoroctansäure und verwandte Verbindungen werden reguliert. Grenzwerte: 0,025 mg/kg (PFOA), 1 mg/kg (verwandte Verbindungen). Übergangsfristen für bestehende Löschanlagen beginnen.
✓ In Kraft
September 2024
PFHxA-Verordnung (EU 2024/2462)
Die Regulierung der kurzkettigen C6-Tenside – Grundlage aller heutigen AFFF. Grenzwerte: 25 ppb (PFHxA), 1.000 ppb (Vorläuferverbindungen). Betrifft Übungen, öffentliche Feuerwehren und Zivilluftfahrt.
✓ In Kraft
April 2026
PFHxA-Verbot für Übungen & öffentliche Feuerwehren
Ab 10. April 2026 dürfen PFHxA-haltige Löschschäume bei Übungen und von öffentlichen Feuerwehren nicht mehr eingesetzt werden (außer Störfallbetriebe nach Seveso-III-Richtlinie).
✓ In Kraft
Oktober 2025 → Oktober 2026
EU-Verordnung 2025/1988 – REACH-Beschränkung
Verbot des Inverkehrbringens aller PFAS-haltigen Löschschäume in tragbaren Feuerlöschern ab Oktober 2026. Alkoholbeständige Schäume: April 2027. Die umfassendste Regulierung bisher.
⏳ Läuft
April 2027
Verbot alkoholbeständiger PFAS-Schäume
Betrifft insbesondere Werkstätten, Chemie- und Laborbereiche, die mit polaren Lösungsmitteln arbeiten. Auch Störfallbetriebe müssen bis zu diesem Datum PFAS-haltige Schäume für Ausbildungszwecke ersetzen.
⚠ 11 Monate
Oktober 2029
PFHxA-Verbot Zivilluftfahrt
Flughafenfeuerwehren müssen vollständig auf fluorfreie Löschmittel umgestellt haben.
⚠ 3,5 Jahre
31. Dezember 2030
Vollständiges Verwendungsverbot
Alle PFAS-haltigen Feuerlöschmittel müssen aus dem Verkehr genommen und fachgerecht entsorgt sein. Keine Ausnahmen für tragbare Feuerlöscher in der zivilen Nutzung. Betreiber sind verantwortlich – auch für Umweltschäden oder falsche Entsorgung.
⚠ Deadline
Voraussichtlich 2027
REACH-Universalbeschränkung aller PFAS
Deutschland, Dänemark, Niederlande, Norwegen und Schweden haben 2023 einen Beschränkungsvorschlag für alle PFAS in allen Verwendungen bei der ECHA eingereicht. Die ECHA hat im August 2025 über 5.600 Stellungnahmen ausgewertet. Inkrafttreten frühestens 2027.
⚠ Geplant
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